Film des Monats: September 2024
Ein berühmtes Foto zeigt die Fotografin Lee Miller (1907-1977), wie sie in der Badewanne in Adolf Hitlers Wohnung in der Münchner Prinzregentenstraße sitzt, nackt und einen Waschlappen in der rechten Hand, die auf der Schulter liegt. Es ist Mai 1945, Deutschland hat kapituliert und Hitler ist tot. Hitlers Wohnung dient dem amerikanischen Militär als Kommandoposten. Der Film von Ellen Kuras zeichnet das Leben von Lee Miller nach, und die Fotos sind Wegmarken. Im Film wird die Fotografin von Kate Winslet gespielt. Miller war in den 1920er Jahren eines der gefragtesten Fotomodels in New York. In Paris begann die gebürtige Amerikanerin eine Karriere als Fotografin. Sie bewegte sich im Umfeld der künstlerischen Avantgarde um Man Ray und arbeitete als Modefotografin für Vogue.
Nach Ausbruch des Zweiten Weltkriegs dokumentierte sie in London, wo sie mit ihrem Ehemann lebte, die Bombardierung durch die Deutschen. Wer Lee Miller heute noch kennt, assoziiert sie mit ihren Fotos von der Kriegsfront: Bilder von Schwerverletzten in einem Feldlazarett in der Normandie 1944, vom Befreiungskampf der Alliierten in der bretonischen Hafenstadt Saint-Melo, Aufnahmen vom Vorrücken der amerikanischen Armee nach Deutschland, von Überlebenden der befreiten Konzentrationslager Buchenwald und Dachau, die vor menschlichen Knochenresten ihrer ermordeten Mitgefangenen stehen. „Believe it“ („Glaubt es“) – so war Millers Reportage überschrieben, die im Juni 1945 in der amerikanischen Vogue mit den Fotos aus dem KZ Buchenwald veröffentlicht wurden. Im Film sitzt Kate Winslet als gealterte Frau einem jungen Mann gegenüber und erzählt ihm ihre Geschichte.
„Die Fotografin“ ermöglicht die Neuentdeckung einer faszinierenden Persönlichkeit, deren Werk und Lebensmut inmitten der Schrecken des Zweiten Weltkriegs unsere Beachtung verdienen. Ihre Kriegsfotos entstanden, weil Lee Miller in entscheidenden Momenten kurz entschlossen auf den Auslöser ihrer Kamera drückte. Sie werfen ethische Fragen auf, die uns heute interessieren: ob Opfer von Gewalt und Kriegsverbrechen in ihrer Versehrtheit im Bild dargestellt werden dürfen, oder ob nicht vielmehr die Beweiskraft des Bildes notwendig ist, um die tatsächlichen Gräuel zu dokumentieren.
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